ZDK begrüßt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch
ZDK begrüßt Gesetz gegen
Abmahnmissbrauch
Bonn, 11. September 2020. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt das gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Damit werde dem Missbrauch des Abmahnwesens endlich ein Riegel vorgeschoben, so ein ZDK-Sprecher. Gemeinsam mit führenden Wirtschaftsverbänden hatte sich der ZDK mit Nachdruck für eine solche Regelung eingesetzt.
Aktuelles
An Prüfstützpunkten werden unter Inanspruchnahme der technischen Einrichtungen einer in die Handwerksrolle eingetragenen Kfz-Werkstatt die Hauptuntersuchung (HU) und/oder die Abgasuntersuchung (AU) und/oder die AUK von Prüfingenieuren der Überwachungsorganisationen durchgeführt.
Die neuen Vorschriften zur Überwachung der Prüfstützpunkte sehen vor, dass Prüfstützpunkte in regelmäßigen Zeitabständen - mindestens einmal in drei Jahren - zu überprüfen sind (Anlage VIIId StVZO).
Die erste Überprüfung der Ausstattungsanforderungen der Prüfstützpunkte (Anlage VIIId StVZO erfolgt durch die Überwachungsorganisationen.
Die obersten Landesbehörden haben die Befugnis zur Durchführung der wiederkehrenden Überprüfungen - wie bei AU-, SP-, und GSP-/GAP-Werkstätten - auf die örtlich zuständigen KFZ-Innungen übertragen.