Warnwesten-Pflicht im Auto ab 1. Juli 2014
Ab 1. Juli müssen alle Pkw-Fahrer eine Warnweste im Auto haben. Darauf weist die Kfz-Innung Lübeck hin. Die Pflicht gilt auch für Busse und Lkw sowie für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Ausgenommen sind Motorräder und Wohnmobile. "Wer keine Weste im Auto hat, muss mit 15 Euro Bußgeld rechnen", so Gerald Thimm Pressesprecher der Innung. Die Westen müssen das europäische Kontrollzeichen EN 471 bzw. EN ISO 20471:2013 tragen.
Der Pressesprecher wies außerdem darauf hin, dass Warnwesten nicht in den Kofferraum, sondern griffbereit ins Auto gehören, etwa unter die Vordersitze, in die Sitztaschen sowie in Handschuh- oder Türfächer. "Wir empfehlen, für jeden Mitfahrer eine Weste dabei zu haben, damit im Pannenfall alle Insassen gesichert sind."
Nach Ansicht der Kfz-Innung Lübeck sei diese Neuregelung äußerst sinnvoll. Denn mit Warnweste seien Personen auf der Straße früher und viel besser zu erkennen. "In der Dämmerung reflektieren sie das Autolicht bis zu 150 Meter weit. Ohne Warnweste sind Fußgänger nur bis etwa 80 Meter zu erkennen."
Die Weste hilft bei Panne oder Unfall. "Dann aber zuerst das Warnblinklicht einschalten, die Weste vor dem Aussteigen überziehen, das Warndreieck in 100 Meter Entfernung aufstellen, Hilfe rufen und Schutz am Straßenrand oder hinter der Leitplanke suchen", empfiehlt die Innung.
In den meisten europäischen Ländern sind Warnwesten schon lange vorgeschrieben. Teilweise muss man sehr hohe Bußgelder zahlen - zum Beispiel bis zu 600 Euro in Frankreich oder sogar über 1.000 Euro in Belgien. "Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte sich daher auf jeden Fall ausreichend mit Warnwesten versorgen", so der Innungssprecher.