Kfz-Zulassungsstelle weitet Service aus: online Terminvergabe

Die Kfz-Zulassungsstelle der Hansestadt Lübeck verbessert ihren Service und bietet ab sofort an, Termine online zu reservieren. Mit der Vergabe eines Termins kann sicher gestellt werden, dass eine Vorsprache in der Kfz-Zulassungsstelle ohne nennenswerte Wartezeit möglich ist. Hierzu wurde auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck ein Link bereit gestellt, der direkt zur Online-Terminvergabe führt:
www.terminvergabe.luebeck.de .
Beim Klick auf diesen Link können die Kunden vorgegebene Dienstleistungen auswählen wie etwa Kurzzeitkennzeichen, Neuzulassung oder Änderung der Halterdaten.
Anschließend ist aus dem Kalender die Auswahl eines Wunschtermins möglich. Nach erfolgreichem Eintrag im Kalender erhalten die Kunden einen Aktivierungslink per E-Mail. Dieser Link muss nun vom Kunden aktiviert werden. Durch die Aktivierung erhalten die Kunden eine Bestätigungs-Email zusammen mit der Aufrufnummer.
Ist der Kunde in der Kfz-Zulassungsstelle, erscheint die Wartenummer, die per E-Mail mitgeteilt wurde, im Display des neuen Aufrufsystems.
 


Es wird darauf hingewiesen, dass dennoch kurze Wartezeiten entstehen können, wenn beispielsweise unvorhersehbare Schwierigkeiten in der Abarbeitung oder eines vorherigen Termins auftreten.
 
Über das neue Aufrufsystem können die Kunden nun auswählen, ob ein schneller Zulassungsvorgang (Abmeldung / Außerbetriebsetzung, Änderung des Namens, Änderung der Lübecker Adresse) oder ein sonstiger Zulassungsvorgang beabsichtigt ist. Durch die entsprechende Markierung wird eine Wartenummer ausgedruckt.
 
Auch für Kunden der Führerscheinstelle erfolgt die Nummernvergabe über das neue Aufrufsystem.
 
Weitere Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nur die Informationen auf der stadteigenen Homepage www.luebeck.de verbindlich sind. Informationen auf Homepages anderer Anbieter dokumentieren nicht immer die geltenden Informationen.
 
Für den Fall, dass ein Fahrzeugbrief von einem Autohaus oder einer Bank an die Zulassungsstelle geschickt wurde, wird gebeten, den Eingang des „Briefes“ erst per E-Mail abzufragen. Zurzeit gibt es – als Folge des Poststreiks - noch immer längere Postlaufzeiten. Kunden werden gebeten, die funktionale Emailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! für Anfragen zu nutzen!
 
Wenn ein neues bzw. gebrauchtes Fahrzeug angemeldet wird oder wenn ein Umzug nach Lübeck erfolgt, ist unbedingt ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer erforderlich. Sonst kann eine Zulassung nicht vorgenommen werden. Der Vordruck kann unter http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/3/3_327_32/SEPA_Zoll.pdf heruntergeladen werden. Das SEPA-Lastschriftmandat bitte ausgefüllt zur Zulassungsstelle mitbringen!
 
Änderung Kurzzeitkennzeichen seit 1. April 2015:
Neben den Daten des Antragstellers und dem Versicherungsschutz müssen bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen auch die Fahrzeugdaten nachgewiesen werden. Außerdem müssen für Probe- und Überführungsfahrten eine Betriebserlaubnis und eine gültige Hauptuntersuchung das Fahrzeug nachgewiesen werden.

Als Nachweis für die Betriebserlaubnis und die Fahrzeugdaten können vorgelegt werden:

  -  Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  -  Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  -  Datenbestätigung des Herstellers
  -  EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity)
  -  Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Straßenverkehr gemäß § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV.
  -  Als Nachweis der Hauptuntersuchung ist der gültige Prüfbericht vorzulegen.

 

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