Kosten für Kfz-Schadenfeststellung: ZKF schließt sich Initiative an
PRESSEMELDUNG
Bonn, 6. Februar 2017. Bei der Kfz-Schadenfeststellung durch Sachverständige kann eine umfassende Analyse der Fahrzeugelektronik zwingend notwendig sein. Der Forderung von ZDK und BVSK, dass die dafür anfallenden Kosten von den Versicherern zu erstatten sind, hat sich jetzt als dritter Branchenverband der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) angeschlossen.
ZKF-Präsident Peter Börner und ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm machten deutlich, dass die gemeinsame Erklärung ein wichtiges Zeichen setze, um den teilweise willkürlichen Kürzungen der Versicherer mittels bekannter Prüfdienstleister zu begegnen. Diese würden zum Teil ohne persönliche Inaugenscheinnahme der Fahrzeuge und ohne Inanspruchnahme moderner Diagnosetechnik Gutachten, Kostenvoranschläge und Rechnungen reduzieren.
Nun gehe es darum, die gemeinsame Initiative umfassend umzusetzen.
Die Präsidenten der drei Verbände Jürgen Karpinski (ZDK), Peter Börner (ZKF) und Dirk Barfs (BVSK) werben darum, dass sich weitere Organisationen dieser Initiative anschließen.
Reparaturbetriebe und Sachverständige seien aufgefordert immer wieder deutlich zu machen, dass die heutige komplexe Fahrzeugtechnik auch ein umfassendes Fachwissen und moderne Diagnosetechnik benötigten.
Hinweis an die Redaktionen: Die gemeinsame Pressemeldung von ZDK und BVSK (18.1.2017) finden Sie hier:
http://www.kfzgewerbe.de/presse/pressemeldungen/kosten-fuer-kfz-schadenfeststellung-muessen-erstattet-werden.html
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Der ZDK in Bonn und Berlin vertritt die berufsständischen Interessen von 38 400 Kfz-Meisterbetrieben mit rund 461 000 Beschäftigten. Im Jahr 2015 erzielte das Deutsche Kfz-Gewerbe einen Umsatz von rund 157 Milliarden Euro mit dem Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge sowie mit Wartung und Service. Die 38 400 Betriebe sind in 237 Innungen und 14 Landesverbänden sowie 38 Fabrikatsverbänden organisiert. Das Kfz-Gewerbe ist mit rund 90 000 Auszubildenden die Nummer 1 bei der Ausbildung im Handwerk. Die seit 1970 bestehenden Kfz-Schiedsstellen sind Musterbeispiele für praktizierten Verbraucherschutz. Sie regeln außergerichtlich Streitfälle von Werkstattkunden und Gebrauchtwagenkäufern mit Kfz-Innungsbetrieben.
Ansprechpartner: Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher, Tel.: 0228/ 91 27 270