Automobilhändlern droht Versicherungssteuer auf Garantiezusagen

PRESSEMELDUNG

ZDK: Automobilhändlern droht

Versicherungssteuer auf Garantiezusagen

 

Neues Bürokratiemonster schon ab 1. Juli – Händler sollen wie Versicherer behandelt werden – ZDK-Beschwerde an Finanzminister Scholz

Bonn, 26. Mai 2021. Aus dem Bundesfinanzministerium droht dem Automobilhandel ein neues Bürokratiemonster. Schon ab 1. Juli 2021 sollen Garantiezusagen von Autohändlern gegenüber Fahrzeugkäufern versicherungs- und umsatzsteuerrechtlich grundlegend anders behandelt werden als bisher* – mit verheerenden Konsequenzen. Händler, die Autokäufern eine Garantiezusage erteilen, werden durch die Anordnung des Finanzministeriums steuerrechtlich gesehen zu Versicherern. Im Zweifel müssen sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren lassen, monatlich Versicherungssteuer anmelden und abführen, besonderen Aufzeichnungspflichten nachkommen und separate Rechnungen für die Garantiezusagen erteilen.

Allein dieser bürokratische Zusatzaufwand ist für den Automobilhandel, der durch den Corona-bedingten monatelangen Lockdown ohnehin mit dem Rücken zur Wand steht, nicht zumutbar und innerhalb der kurzen Frist bis zum 30. Juni 2021 auch gar nicht zu bewältigen“, betont ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn.

Finanziell noch bedrohlicher ist, dass aufgrund der künftig versicherungssteuerpflichtigen, aber umsatzsteuerfreien Garantiezusagen der Vorsteuerabzug des Händlers aus Eingangsleistungen (Ersatzteile, Gemeinkosten) nicht mehr möglich wäre, was eine massive wirtschaftliche Schlechterstellung des Handels bedeutete. Auch müsste der Händler hinsichtlich der Gemeinkosten einen Vorsteuerschlüssel ermitteln bzw. neu einführen. Aufgrund der Fehlerträchtigkeit dieser ebenso radikalen wie kurzfristigen Umstellungen wären hoher Korrekturaufwand, häufige Rückzahlungen und letzten Endes in manchen Fällen sogar die zumindest faktische Doppelbelastung mit Versicherungs- und Umsatzsteuer nahezu unvermeidlich. Außerdem stelle sich die Frage, wie die Versicherungssteuerprüfer neben den rund 530 Versicherungsgesellschaften künftig noch viele tausend Automobilbetriebe prüfen wollten.

In einem Brief an Bundesfinanzminister Olaf Scholz weist Peckruhn auf die Tragweite dieser Anweisung und die daraus entstehenden tiefgreifenden Konsequenzen für den Automobilhandel hin und fordert ihn auf, im ersten Schritt die den Bundesländern eingeräumte Frist (Umsetzung ab 1. Juli 2021) um mindestens zwölf Monate bzw. besser noch bis Ende 2022 zu verlängern. Im zweiten Schritt sollte dann unter Beteiligung der betroffenen Kreise eine den Bedürfnissen der Betriebe und ihrer Kunden entsprechende und vor allem auch praktisch umsetzbare Lösung erarbeitet werden.

*Das entsprechende Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11.05.2021 an die Obersten Finanzbehörden der Länder liegt dem ZDK vor. Darin wird Bezug genommen auf ein bereits zweieinhalb Jahre altes Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.11.2018.

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Der ZDK in Bonn und Berlin vertritt die berufsständischen Interessen von 36 580 Autohäusern und Kfz-Meisterbetrieben mit

436 200 Beschäftigten. Hinzu kommen weitere 3 200 Karosserie-, Fahrzeugbau- und Lackier-Fachbetriebe mit rund 43 000 Mitarbeitern, die im Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugbautechnik e.V. (ZKF) organisiert sind. Der ZKF ist ordentliches Mitglied im ZDK.

Im Jahr 2020 erzielten die 36 580 im ZDK organisierten Kfz-Betriebe einen Umsatz von rund 185 Milliarden Euro mit dem Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge sowie mit Wartung, Reparatur und Service. Hinzu kommen 4,7 Milliarden Euro Umsatz der im ZKF organisierten Betriebe. Bei der Ausbildung sind ZDK und ZKF mit zusammen über 94 600 Azubi im Handwerk führend.

Ansprechpartner: Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher, Tel.: 0228/ 91 27 270, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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