Bundeskabinett billigt Aufhebung der Eichpflicht für AU-Geräte

PRESSEMELDUNG

Bundeskabinett billigt Aufhebung

der Eichpflicht für AU-Geräte

 

Die bisher vorgeschriebene Doppelprüfung wird zukünftig entfallen

 

Bonn, 9. Juli 2021. Das Ende der Doppelprüfung von Messgeräten für die Abgasuntersuchung ist nahe: Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 7. Juli einer Änderung der Mess- und Eichverordnung zugestimmt. Darin wird unter anderem die Pflicht zur wiederkehrenden Eichung für Abgasmessgeräte aufgehoben. Die geänderte Verordnung wird jetzt dem Bundesrat zugeleitet und soll noch in der letzten Sitzung der Länderkammer vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.

Dieser Beschluss, der unsere Betriebe massiv entlastet, ist das Ergebnis jahrelanger intensiver politischer Verbandsarbeit“, freut sich ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk. „Er ist ein wichtiger Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Kostensenkung.“

Wer bislang eine Abgasuntersuchung (AU) ordnungsgemäß durchführen will, muss dafür Messgeräte einsetzen, die fristgerecht von der zuständigen Eichbehörde geeicht und zusätzlich von einem akkreditierten Kalibrierlabor kalibriert sind. Allein in den 35.000 anerkannten AU-Werkstätten gilt dies für rund 65.000 bis 70.000 Messgeräte. Hinzu kommen noch rund 30.000 Messgeräte in Technischen Prüfstellen und bei den Überwachungsorganisationen. Laut einer ZDK-Berechnung führt dies zu einer Mehrbelastung von mindestens 8,5 Millionen Euro bei allen berechtigten Untersuchungsstellen.

An diesem Beispiel zeigt sich einmal mehr, dass wir oft einen langen Atem haben müssen, um ans Ziel zu kommen“, so Hülsdonk. „Denn seit 2015 haben wir in Zusammenarbeit mit den Überwachungsorganisationen daran gearbeitet, diese unsinnige und kostspielige Doppelprüfung abzuschaffen. Dafür möchte ich allen Beteiligten herzlich danken.“

 Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

 Der ZDK in Bonn und Berlin vertritt die berufsständischen Interessen von 36 580 Autohäusern und Kfz-Meisterbetrieben mit

436 200 Beschäftigten. Hinzu kommen weitere 3 200 Karosserie-, Fahrzeugbau- und Lackier-Fachbetriebe mit rund 43 000 Mitarbeitern, die im Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugbautechnik e.V. (ZKF) organisiert sind. Der ZKF ist ordentliches Mitglied im ZDK.

Im Jahr 2020 erzielten die 36 580 im ZDK organisierten Kfz-Betriebe einen Umsatz von rund 185 Milliarden Euro mit dem Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge sowie mit Wartung, Reparatur und Service. Hinzu kommen 4,7 Milliarden Euro Umsatz der im ZKF organisierten Betriebe. Bei der Ausbildung sind ZDK und ZKF mit zusammen über 94 600 Azubi im Handwerk führend.

 Ansprechpartner: Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher, Tel.: 0228/ 91 27 270, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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