Gesetz gegen Abmahn- missbrauch zügig verabschieden

PRESSEMELDUNG

Kfz-Gewerbe: Gesetz gegen Abmahn- missbrauch zügig verabschieden

Bonn, 20. Dezember 2019. Mehr Tempo bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). In einem gemeinsamen Schreiben insbesondere an Berichterstatter und Obmann des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages weisen eine Vielzahl von Wirtschaftsverbänden (darunter auch der ZDK) auf die Gefahr hin, dass jeder Tag der Verzögerung weitere missbräuchliche Abmahnungen bringe und die Wirtschaft damit ohne Not belaste.

Auch die Mitgliedsunternehmen des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes sind erheblich davon betroffen“, so ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. Missbräuchliche Abmahnungen verursachen Millionenschäden in der Wirtschaft. Insbesondere auch geringfügige Verstöße gegen Informationspflichten werden oftmals von angeblichen Konkurrenten genutzt, um Kasse zu machen.

 

 

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs müsse sein, die Anforderungen an die Abmahnbefugnis von Wettbewerbsvereinen und Konkurrenten zu erhöhen. Um dieses Ziel vollumfänglich zu erreichen, müssten jedoch einzelne Punkte im Entwurf noch nachgeschärft werden, so der ZDK-Rechtsexperte. Insbesondere sollen Wettbewerbsverbände verpflichtet werden, ihre Mitgliederlisten zu veröffentlichen, damit ein Abgemahnter schon zum Zeitpunkt der Abmahnung feststellen kann, ob der Abmahnverein entsprechende Mitglieder aus der Branche vorweisen kann, die zu ihm in einem Wettbewerbsverhältnis stehen. Nur dann kann eine Abmahnung formell berechtigt sein. Die beteiligten Verbände fordern ferner, dass Datenschutzverstöße ausdrücklich nicht mit wettbewerbsrechtlichen Mitteln abgemahnt werden dürfen. Die Rechtsunsicherheit in der letztlich durch den EuGH zu klärenden Frage, ob die Datenschutzgrundverordnung von sich heraus wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verbietet, darf nicht den Unternehmen auferlegt werden.

Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

 

Der ZDK in Bonn und Berlin vertritt die berufsständischen Interessen von 36 750 Autohäusern und Kfz-Meisterbetrieben mit
441 000 Beschäftigten. Hinzu kommen weitere 3 500 Karosserie-, Fahrzeugbau- und Lackier-Fachbetriebe mit rund 40 000 Mitarbeitern, die im Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugbautechnik e.V. (ZKF) organisiert sind. Der ZKF ist ordentliches Mitglied im ZDK.

Im Jahr 2018 erzielten die 36 750 im ZDK organisierten Kfz-Betriebe einen Umsatz von rund 180 Milliarden Euro mit dem Verkauf neuer und gebrauchter Fahrzeuge sowie mit Wartung, Reparatur und Service. Hinzu kommen 4,7 Milliarden Euro Umsatz der im ZKF organisierten Betriebe. Bei der Ausbildung sind ZDK und ZKF mit zusammen über 96 000 Azubi im Handwerk führend.

 

Ansprechpartner: Ulrich Köster, ZDK-Pressesprecher, Tel.: 0228/ 91 27 270, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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